Wertermittlung / Immobilienberatung für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser in Berlin, Potsdam & Brandenburg
Kaufmotive
Kaufmotive sind abhängig vom Erwerbertyp. Lebensplanung, Alter, Stand, familiäre Bindungen, finanzieller Spielraum usw. haben Auswirkungen auf das individuelle Kaufmotiv. Der Erwerber einer Immobilie handelt dabei überwiegend emotional oder hauptsächlich rational, wobei funktionale Entscheidungsmotive der rationalen Entscheidung zuzurechnen sind. Mischformen sind nur selten vertreten.
Familiär geprägte Kaufmotive sind zumeist bei der Standortwahl nur wenig flexibel. Arbeitsplatzbedingte Kaufmotive haben demgegenüber eine höhere Flexibilität hinsichtlich des Radius, in dem die Immobilie sich befinden soll.
Beim rationalen Kaufmotiv überwiegen die wirtschaftlichen Aspekte, die mehrheitlich Vorrang bei Kapitalanlegern und Altersversorgern haben. Auch Käufergruppen, die eine Immobilie nur für einen zeitlich begrenzten Lebensabschnitt erwerben, handeln überwiegend nach wirtschaftlichen Überlegungen.
Nachdem der potentielle Erwerber einer Immobilie seinen Kaufmotivtyp herausgefunden hat, wählt er aus der Vielzahl der möglichen Angebote dasjenige, welches seinem persönlichen Profil so nahe wie möglich kommt.
So unterschiedlich das Kaufmotiv ist, so unterschiedlich fällt die Kaufberatung aus.
Immobilienprüfung vor Immobilienerwerb
Vor dem Erwerb des Grundstücks, Gebäudes oder der Wohnung erhält ein Kaufinteressent zunächst Unterlagen und Auskünfte über die Immobilie durch den Eigentümer oder den Vermittler (zumeist ein Makler) und besichtigt das zum Erwerb vorausgewählte Objekt. Dem potentiellen Erwerber ist es dabei überlassen, welche Unterlagen er anfordert, auf welche Unterlagen er zur Kaufentscheidung verzichtet und welchen Aussagen er Glauben schenkt.
Bei fremdfinanzierten Immobilien achtet zum überwiegenden Teil der Mittelgeber darauf, dass die Investition bestimmten Kriterien folgt und bedient sich zumeist eines Immobiliensachverständigen oder auferlegt dem potentiellen Erwerber die Beibringung von Sachverständigengutachten über den Immobilienwert. Bei selbstfinanzierten Immobilienkäufen gibt es solche Anforderungen nicht. Die Entscheidung der Einbindung von Sachverständigen und damit der Risikoeingrenzung liegt einzig und allein beim Kaufinteressenten.
Die Einflüsse möglicher Veränderungen im Arbeitsbereich, der Familie, den öffentlichen Bestimmungen, der eigenen und gesellschaftlich wirtschaftlichen Entwicklung wird der Kaufinteressent bei der Kaufentscheidung zumeist so gut wie möglich und sorgsam berücksichtigt haben. Verbrauch (Abschreibung) und Abgaben sowie Nebenkosten kann der Erwerber vor der Kaufentscheidung hinreichend genau kalkulieren. Reserven für die Instandhaltung, Modernisierung, falls erforderlich auch die Instandsetzung, sowie absehbare Veränderungen öffentlicher Lasten, sollte der Erwerbsinteressent bei der Auswahl der Immobilie ebenfalls berücksichtigt haben. Der erwerbende Kapitalanleger hat den Mieter und seine Bonität zumeist überprüft oder wird ihn bei Neuvermietung überprüfen und ist in der Lage die Auswirkungen dessen mögliche Veränderungen finanziell für einen gewissen Zeitraum zu tragen (Mietausfall o.ä.).
Formen von Einfamilienhäusern
Das Einfamilienhaus als eine Variante des Immobilienbesitzes wird meistens vom Eigentümer genutzt, seltener vom Eigentümer an einen anderen Nutzer vermietet. Die Bauweise von Einfamilienhäusern ist unterschiedlich: Eingeschossige Bungalows sowie Hof- und Atriumhäuser gehören dazu. Es gibt freistehende Einfamilienwohnhäuser in verschiedensten Größen und mit unterschiedlicher Ausstattung. Siedlungs- und Landhäuser oder Villen können ebenfalls als Einfamilienhäuser konzipiert sein. Wochenend- und Ferienhäuser fallen häufig nicht darunter, wenn sie entweder nicht den üblichen Wohnansprüchen entsprechen oder nicht ständig bewohnt sind. Der Begriff Einfamilienhaus kann streng genommen als überholt gelten, da heute auch das Leben anderer Wohn- und Lebensgemeinschaften in Einfamilienhäusern stattfindet.
Zweifamilienhäuser kommen am häufigsten als Reihenhaus und als Doppelhaushälfte vor, die entweder auf geteilten Grundstücken erstellt wurden oder für die eine Eigentümergemeinschaft besteht. Befinden sich in einem Gebäude zwei Einheiten - darunter eine Einliegerwohnung - gilt es ebenfalls als Einfamilienhaus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob zwei getrennte Eingänge vorhanden oder Haupt- und Einliegerwohnung miteinander verbunden sind. Das entscheidende Kriterium ist, ob die Einliegerwohnung eine untergeordnete Bedeutung hat. Beträgt ihre Wohnfläche unter 80 Prozent der Größe der Hauptwohnung, ist dies gegeben.