Kaufberatung & Verkaufsberatung für Immobilien in Berlin, Potsdam & Brandenburg
Grundstück, Einfamilien- oder Zweifamilienhaus, Doppel- oder Reihenhaus, Eigentumswohnung, gemischt genutzte Objekte, wie Wohn- und Geschäftshäuser oder reine Gewerbeimmobilien
Kaufmotive
Kaufmotive sind abhängig vom Erwerbertyp. Lebensplanung, Alter, Stand, familiäre Bindungen, finanzieller Spielraum usw. haben Auswirkungen auf das individuelle Kaufmotiv. Der Erwerber einer Immobilie handelt dabei überwiegend emotional oder hauptsächlich rational, wobei funktionale Entscheidungsmotive der rationalen Entscheidung zuzurechnen sind. Mischformen sind nur selten vertreten.
Familiär geprägte Kaufmotive sind zumeist bei der Standortwahl nur wenig flexibel. Arbeitsplatzbedingte Kaufmotive haben demgegenüber eine höhere Flexibilität hinsichtlich des Radius, in dem die Immobilie sich befinden soll.
Beim rationalen Kaufmotiv überwiegen die wirtschaftlichen Aspekte, die mehrheitlich Vorrang bei Kapitalanlegern und Altersversorgern haben. Auch Käufergruppen, die eine Immobilie nur für einen zeitlich begrenzten Lebensabschnitt erwerben, handeln überwiegend nach wirtschaftlichen Überlegungen.
Nachdem der potentielle Erwerber einer Immobilie seinen Kaufmotivtyp herausgefunden hat, wählt er aus der Vielzahl der möglichen Angebote dasjenige, welches seinem persönlichen Profil so nahe wie möglich kommt.
So unterschiedlich das Kaufmotiv ist, so unterschiedlich fällt die Kaufberatung aus.
Immobilienprüfung vor Immobilienerwerb
Vor dem Erwerb des Grundstücks, Gebäudes oder der Wohnung erhält ein Kaufinteressent zunächst Unterlagen und Auskünfte über die Immobilie durch den Eigentümer oder den Vermittler (zumeist ein Makler) und besichtigt das zum Erwerb vorausgewählte Objekt. Dem potentiellen Erwerber ist es dabei überlassen, welche Unterlagen er anfordert, auf welche Unterlagen er zur Kaufentscheidung verzichtet und welchen Aussagen er Glauben schenkt.
Bei fremdfinanzierten Immobilien achtet zum überwiegenden Teil der Mittelgeber darauf, dass die Investition bestimmten Kriterien folgt und bedient sich zumeist eines Immobiliensachverständigen oder auferlegt dem potentiellen Erwerber die Beibringung von Sachverständigengutachten über den Immobilienwert. Bei selbstfinanzierten Immobilienkäufen gibt es solche Anforderungen nicht. Die Entscheidung der Einbindung von Sachverständigen und damit der Risikoeingrenzung liegt einzig und allein beim Kaufinteressenten.
Die Einflüsse möglicher Veränderungen im Arbeitsbereich, der Familie, den öffentlichen Bestimmungen, der eigenen und gesellschaftlich wirtschaftlichen Entwicklung wird der Kaufinteressent bei der Kaufentscheidung zumeist so gut wie möglich und sorgsam berücksichtigt haben. Verbrauch (Abschreibung) und Abgaben sowie Nebenkosten kann der Erwerber vor der Kaufentscheidung hinreichend genau kalkulieren. Reserven für die Instandhaltung, Modernisierung, falls erforderlich auch die Instandsetzung, sowie absehbare Veränderungen öffentlicher Lasten, sollte der Erwerbsinteressent bei der Auswahl der Immobilie ebenfalls berücksichtigt haben. Der erwerbende Kapitalanleger hat den Mieter und seine Bonität zumeist überprüft oder wird ihn bei Neuvermietung überprüfen und ist in der Lage die Auswirkungen dessen mögliche Veränderungen finanziell für einen gewissen Zeitraum zu tragen (Mietausfall o.ä.).
Auch in Niedrigzinsphasen hat sollte der meist fremdfinanzierende Kaufinteressent die Höhe der Fremdmittel sorgfältig - unter Berücksichtigung der vorgenannten Abwägung möglicher Veränderungen - festgelegt haben.
Kaufberatungsleistung
Kann der Erwerber die vorgenannten Überlegungen vor der Unterzeichnung eines verbindlichen Kaufvertrages nicht selbst in ausreichendem Maße anstellen, ist er gut beraten, sich eines sachkundigen Dritten zu bedienen, bevor er die Vollstreckungsklauseln zugunsten Dritter im Kaufvertrag mit den weitreichenden Auswirkungen auf sein eigenes und, im Falle der Fremdfinanzierung, geliehenes Vermögen unterzeichnet.
Verkaufsmotive
Verkaufsmotive sind mindestens so vielfältig, wie Kaufmotive. Familiäre Veränderungen, wie Eheschließung oder Scheidung, Nachwuchs, Generationenzusammenführung oder -trennung, Altersgründe, Krankheiten oder gar Tod sind wie finanzielle oder berufsbedingte Veränderungen durch Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, finanzielle Not oder Kapitaldisposition ebenso Verkaufsgründe, wie erbbedingte, steuerliche oder viele andere mögliche Motive.
Immobilienprüfung vor Immobilienverkauf
Vor dem Verkauf der Immobilie sollte der Verkäufer oder der von ihm betraute oder beauftragte Dritte zunächst selbst alle Unterlagen der Immobilie zusammentragen und sich auf mögliche Fragen der Kaufinteressenten rund um die Immobilie vorbereiten. Zur Einschätzung des Immobilienwertes ist es ratsam, dass der Verkäufer zunächst den Wert der Immobilie selbst kennt. Dazu kann er eigene Einschätzungen vornehmen, vergleichende Preisveröffentlichungen in Presse und Internet nutzen oder geeignete Fachleute befragen.
Die Wahl eines Sachverständigen ist dabei nur eine von vielen Möglichkeiten der Einholung von sachlich und fachlich fundierten Informationen und Daten, um nach deren Auswertung durch den Sachverständigen eine nachvollziehbare und belegbare Einschätzung in Form eines Gutachtens erlangt zu haben. Dabei wird das Sachverständigengutachten wegen seiner unabhängigen und objektiven Herangehensweise und Auswertung der Ergebnisse den Wert der Immobilie interessensunabhängig darstellen, da der Gutachter keine eigenen Interessen vertritt, die den Wert der Immobilie beeinflussen könnten und keine Kopplungs- oder Folgeaufträge mit dem Wert der Immobilie oder der Immobilie selbst in Zusammenhang bringen wird.